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Ausländische Unternehmen in Spanien

Beratung bei der Gründung von ausländischen Unternehmen in Spanien
Sie haben ein ausländisches Unternehmen und möchten es in Spanien gründen? Sie sind Ausländer und möchten ein Unternehmen in Spanien gründen? Wenn ja, haben wir bei Lawyers & Accountants ein großes Team von Experten für die Beratung von Ausländern, die ein Unternehmen in Spanien gründen wollen. Sie werden Ihnen alle Informationen geben, die Sie wissen müssen, und alle Ihre Fragen beantworten. Wir können und wir wollen Ihnen helfen.  

Ist es möglich, als Ausländer ein Unternehmen in Spanien zu gründen?

Ja, es ist möglich, als Ausländer ein Unternehmen in Spanien zu gründen. Dies ergibt sich aus den geltenden Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Gebieten, in denen festgelegt ist, dass jeder ausländische Bürger das Recht hat, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Es ist auch möglich, ein ausländisches Unternehmen in Spanien zu gründen, das bereits eingetragen ist und seinen Sitz in der EU hat, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.  

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer

Wie bereits erwähnt, müssen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie dürfen in den letzten fünf Jahren nicht vorbestraft gewesen sein.
  • Sie sind in Spanien krankenversichert.
  • Für den Fall, dass Sie nicht in Spanien wohnen. Der Partner und der Verwalter müssen einen Vertreter für die Kommunikation mit der TGSS benennen.
  • Sie dürfen weder im spanischen Hoheitsgebiet noch in einem anderen Land, mit dem ein Abkommen besteht, als nicht förderfähig eingestuft sein.
  • Die Geschäftsidee muss geeignet sein, Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Das Unternehmen muss ein wirtschaftliches Interesse an Spanien haben.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, müssen Sie über die notwendigen Mittel für Unterkunft und Verpflegung verfügen.
  • Wenn es sich um einen Beruf mit Zertifizierung handelt, muss er in Spanien zugelassen sein.
  • Erstellen Sie einen Geschäftsplan.
  • Sie müssen über die für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlichen Investitionen verfügen.
  • Sie verfügen über die erforderlichen Informationen und die notwendige Erfahrung für das Projekt.
  • Erfüllen Sie die geltenden Vorschriften der für die Art des Unternehmens erforderlichen Eröffnungsanforderungen.
  Um die Gründungsurkunde zu formalisieren, benötigen Sie:  
  1. Wenn Sie eine gebietsansässige natürliche Person sind: Ihre legalen Aufenthaltsdokumente (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung), Bankkonto, Aktienkapital, ggf. Zahlung der TGSS-Beiträge.
  2. Nicht ansässige natürliche Person: NIE/DNI oder NIF, wenn Sie auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, aber nicht DNI. Bankkonto, Stammkapital und ggf. Ernennung eines Vertreters für TGSS-Zwecke.
  3. Wenn es sich um eine juristische Person handelt: Urkunden des ausländischen Unternehmens (apostilliert und ggf. übersetzt), NIF/NIE oder DNI des Vertreters, NIF des ausländischen Unternehmens, Bankkonto, Stammkapital, Zahlung von TGSS- oder Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Bestellung eines Vertreters für TGSS-Zwecke.
 

Wie gründet man als Ausländer ein Unternehmen in Spanien?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründen:
  • Besorgen Sie sich die NIE (Número de Identidad Extranjero) oder das Aufenthaltsdokument.
  • Eröffnen Sie ein Bankkonto in Spanien.
  • Sie müssen ihr Interesse an der unternehmerischen Tätigkeit bekunden und einen Geschäftsplan vorlegen, der von einer zuständigen Berufsorganisation, die prüft, ob er lebensfähig ist, bestätigt werden muss.
  • Füllen Sie das offizielle Antragsformular EX07 aus und reichen Sie es unterschrieben ein. Melden Sie sich bei den Steuerbehörden an.
  • Tragen Sie das Unternehmen in das Handelsregister ein.
  • Werden Räumlichkeiten mit einer Fläche von 300 m2 oder mehr benötigt, ist die entsprechende Steuer- und Haftungserklärung abzugeben.
  • Bescheinigung der für die Entwicklung der Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen unter Angabe der erforderlichen Verfahren und Bescheinigungen.
  • Legen Sie eine Kopie eines gültigen Reisepasses vor, der noch mindestens vier Monate gültig sein muss.
  • Zahlung der Aufenthalts- und Arbeitsgebühren, die bei der Zulassung des Antrags zur Bearbeitung anfallen und innerhalb von zehn Arbeitstagen zu entrichten sind. Die aktuellen Gebühren betragen 185,88 Euro bzw. 10,50 Euro.
 

Wie bringt man ein ausländisches Unternehmen nach Spanien?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein ausländisches Unternehmen nach Spanien zu bringen:  

Eröffnung einer Repräsentanz

Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein ausländisches Unternehmen eine Repräsentanz in Spanien eröffnet, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Diese Art von Büro kann keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, sondern muss sich auf die Marktforschung beschränken. Sie sind in der Regel der erste Schritt vor der Gründung eines Unternehmens in Spanien.  

Eröffnung einer Zweigstelle

Eine weitere Alternative ist die Eröffnung einer Zweigniederlassung, die häufigste Art, ein ausländisches Unternehmen in Spanien anzusiedeln, da Zweigniederlassungen zwar autonom sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben können, jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Es handelt sich um Nebenbetriebe, die die gleichen Tätigkeiten wie das Unternehmen ausüben.  

Eröffnung eines Tochterunternehmens

Die andere Möglichkeit besteht darin, eine Tochtergesellschaft des Unternehmens zu gründen, die im Gegensatz zur Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Es handelt sich um Gesellschaften mit ausländischem Kapital, die aber in der Praxis spanische Gesellschaften sind. Das Verfahren ist der Gründung eines neuen Unternehmens sehr ähnlich. Wenn Sie als Ausländer ein Unternehmen in Spanien gründen oder ein ausländisches Unternehmen in Spanien ansiedeln wollen, müssen Sie eine Reihe komplexer Verfahren durchlaufen, weshalb Sie sich am besten in die Hände eines Experten für internationale Steuern begeben.     Wenn dies auf Sie zutrifft, sind wir bei Lawyers & Accountants Experten in der Beratung von Ausländern, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten, und wir verfügen über ein großes Team professioneller und erfahrener Berater, die Sie beraten und Ihnen bei der Durchführung aller Verfahren helfen werden. Kontaktieren Sie uns. clientes@landac.com