Investitionen in immobilien in spanien
Wie kann man als Ausländer eine Immobilie in Spanien kaufen?
Wie kann man als Ausländer eine Immobilie in Spanien kaufen?
Sie sind Ausländer und möchten eine Immobilie in Spanien kaufen? Es gibt viele Menschen, die angesichts der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in ihren Ländern beschließen, in unserem Land zu investieren, um die Sicherheit ihres Geldes zu gewährleisten und zu versuchen, eine gewisse Rendite zu erzielen. Wenn dies auf Sie zutrifft, sollten Sie aufmerksam werden, denn wir von Lawyers & Accountants sagen Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um als Ausländer eine Immobilie in Spanien zu kaufen.
Voraussetzungen für den Kauf eines Hauses in Spanien als Ausländer
Unabhängig davon, ob sie aus EU- oder Nicht-EU-Ländern kommen, gibt es in Spanien keine Einschränkungen für Ausländer, die in unserem Land eine Immobilie kaufen möchten. Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen.
Eine davon ist die Beantragung der
NIE (Ausländer-Identifikationsnummer) für den Kauf einer Immobilie, die notwendig ist, um sich bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags auszuweisen und um die entsprechenden Steuern zu zahlen.
Auch wenn es nicht obligatorisch ist, ist es ratsam, ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen, um Geld einzuzahlen und Überweisungen zu empfangen oder zu tätigen.
Außerdem muss ein Vertrag über eine Anzahlung aufgesetzt werden, in dem die Kauf- und Verkaufsbedingungen festgelegt werden und ein Teil des Preises als Anzahlung auf den endgültigen Preis gezahlt wird, der bei der Übergabe der Immobilie vor einem Notar fällig wird.
Welche Steuern muss ein Ausländer beim Kauf einer Immobilie in Spanien zahlen?
- Mehrwertsteuer (VAT): Wenn die Immobilie neu ist, müssen Sie einen Mehrwertsteuersatz von 10 % zahlen.
- Grunderwerbssteuer (ITP): In der Regel müssen Sie je nach Autonomer Gemeinschaft zwischen 6 und 10 % ITP zahlen, wenn es sich um eine Immobilie aus zweiter Hand oder eine Zweitübertragung handelt.
- Stempelsteuer (AJD): wenn der Kauf mit einem Hypothekendarlehen getätigt wird.
- Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRPN): Steuer, die auf den Verkäufer einer Immobilie erhoben wird, wenn dieser nicht dauerhaft in Spanien lebt.
- Vermögenssteuer (IP): Das Gesetz sieht einen Mindestfreibetrag von 700.000 Euro für IP vor.
- Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI): lokale Steuer, die im Rathaus auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie zu zahlen ist.
Anwälte und Wirtschaftsprüfer können Ihnen beim Kauf einer Immobilie in Spanien helfen.
Wenn Sie sich für den Kauf entschieden haben, aber noch Zweifel haben, hilft Ihnen Lawyers & Accountants bei dem gesamten Prozess des Immobilienkaufs in Spanien als Ausländer, informiert Sie, berät Sie und hilft Ihnen bei allen Formalitäten, damit Sie die bestmöglichen Bedingungen erhalten.
Wir machen es Ihnen leicht, denn wir kümmern uns um die Beschaffung der NIE für den Kauf der Immobilie in Spanien, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Falls erforderlich, können wir sogar den Kauf der Immobilie für Sie unterzeichnen und diesen Vorgang an uns delegieren. Angesichts der Schwierigkeiten, die das Coronavirus bei Reisen mit sich bringt, ist das heutzutage sehr nützlich.
Andererseits kümmern wir uns auch um das Steuermanagement beim Kauf einer Immobilie in Spanien, suchen nach den besten Lösungen und garantieren, dass die Gesetze jederzeit eingehalten werden.
Kurz gesagt, wir beraten Sie nicht bei der Suche nach einer Immobilie, aber wir beraten Sie bei allem, was mit den entsprechenden Unterlagen zusammenhängt: Beschaffung der NIE, des Ernsthaftigkeitsvertrages, der Urkunden, des einfachen Vermerks des Grundbuchamtes, usw.
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