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Steuern für Nichtansässige

EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE (IRNR) - BESTEUERUNG VON NICHTANSÄSSIGEN
Wir von Lawyers & Accountants bieten eine umfassende Steuerberatung für Nicht-Residenten an, damit all diejenigen, die in Spanien steuerlich nicht ansässig sind und verschiedenen Steuern unterliegen, ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem spanischen Fiskus nachkommen können.

Wann gelten Sie als Einwohner in Spanien?

Eine natürliche Person ist im spanischen Hoheitsgebiet ansässig, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
  • Sie halten sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage auf spanischem Staatsgebiet auf.
  • Dass der Hauptkern oder die Basis ihrer Aktivitäten oder wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt in Spanien liegt.
  • Der nicht rechtlich getrennte Ehegatte und die minderjährigen Kinder, die für den Unterhalt dieser Person aufkommen, müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Diese dritte Vermutung lässt den Beweis des Gegenteils zu.
Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren neuen Wohnsitz in einem als Steuerparadies eingestuften Land oder Gebiet nachweisen können, verlieren nicht ihren Status als Steuerzahler für die Einkommensteuer. Diese Regel wird in dem Steuerzeitraum, in dem der Wohnsitzwechsel stattfindet, und in den folgenden vier Steuerzeiträumen angewandt. Andererseits wird eine natürliche Person als nicht in Spanien ansässig betrachtet, wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist.

Welche Steuern müssen Nichtansässige zahlen? Arten von Steuern, die Nichtansässige zahlen müssen

In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Einstufung einer Person als in Spanien steuerlich ansässig nicht erfüllt sind, kann diese nicht ansässige Person zur Zahlung der folgenden Steuern verpflichtet werden:

EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE

Die Einkommensteuer für Nichtansässige ist eine in Spanien erhobene direkte Steuer, die auf Einkünfte erhoben wird, die auf spanischem Staatsgebiet von natürlichen und juristischen Personen erzielt werden, die nicht in Spanien ansässig sind. Mit der IRNR wird die nicht ansässige natürliche Person in Spanien für diese Steuer auf das in Spanien erzielte Einkommen besteuert, wie z. B. Gehälter von spanischen Unternehmen sowie Dividenden, die durch die Beteiligung am Kapital eines spanischen Unternehmens erzielt werden, Zinsen, Vermietungen von in Spanien gelegenen Immobilien oder Gewinne aus der Übertragung von in Spanien gelegenen Vermögenswerten. Die IRNR in Spanien ist direkter Natur, da diese Steuer auf die Erzielung von Einkünften als direkte Manifestation der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben wird und es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, die gezahlte Steuer von einer anderen Person erstattet zu bekommen. Sie kann auch persönlicher oder dinglicher Natur sein, je nachdem, ob der Steuerpflichtige seine Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielt, wodurch die gesamten Einkünfte besteuert werden, oder ob er keine Betriebsstätte hat, wodurch nur die im spanischen Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte besteuert werden.

Wer muss die IRNR in Spanien anmelden?

  • Natürliche und/oder juristische Personen, die nicht im spanischen Hoheitsgebiet ansässig sind und Einkünfte in Spanien beziehen, es sei denn, sie sind Steuerpflichtige, die Einkommensteuer zahlen.
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die aufgrund ihres Amtes oder ihrer Beschäftigung in Spanien wohnen, z. B. Mitglieder von diplomatischen Kommissionen, Konsulaten, Botschaften usw.
  • Einrichtungen, die unter das System der Einkommensanrechnung fallen und im Ausland gegründet wurden, aber auf spanischem Staatsgebiet präsent sind.

VERMÖGENSTEUER

Eine weitere Steuer für Nicht-Residenten in Spanien ist die Vermögenssteuer für Nicht-Residenten, eine Steuer auf den Besitz bestimmter Vermögenswerte durch den Steuerzahler. Alle Personen, die nicht im spanischen Hoheitsgebiet ansässig sind, aber über in Spanien belegenes Vermögen verfügen, unterliegen dieser Steuer. Sie müssen nur den Teil ihres Vermögens, der sich in Spanien befindet, deklarieren und dabei nur die grundlegenden staatlichen Vorschriften anwenden, was bedeutet, dass sie nicht in den Genuss der verschiedenen von den Autonomen Gemeinschaften genehmigten Steuervorteile kommen können.

ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

Andererseits müssen nicht in Spanien ansässige Personen, die eine Schenkung oder Erbschaft von auf spanischem Staatsgebiet befindlichen Vermögenswerten erhalten, Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen.

Sie sind nicht in Spanien steuerlich ansässig? Wir beraten Sie bei der Besteuerung von Nichtansässigen.

Wir bei Lawyers & Accountants sind uns der möglichen Zweifel bewusst und verfügen über Steuerberater, die auf die Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien spezialisiert sind. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie zu beraten, alle Ihre Zweifel auszuräumen und Ihnen zu helfen, Ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der spanischen Steuerbehörde nachzukommen. Die Quellensteuer für Nicht-Residenten hängt von der Vereinbarung ab, die Spanien mit dem Land des steuerlichen Wohnsitzes des Nicht-Residenten für diese Steuern getroffen hat, und die Besteuerung auf spanischem Gebiet für die oben genannten Steuern kann reduziert oder sogar aufgehoben werden. Wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, aber über Vermögenswerte oder Rechte auf spanischem Gebiet verfügen oder Einkünfte aus einem spanischen Unternehmen beziehen, wenden Sie sich an unsere Experten für die Anwendung der Steuern für Nichtansässige. Wir bieten Ihnen die persönliche Beratung, die Sie benötigen, um Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.