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Wie gründet man ein Unternehmen in Spanien?

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Denken Sie daran, sich selbstständig zu machen? Wenn ja, sind wir bei Lawyers & Accountants auf die Beratung bei der Gründung von Unternehmen spezialisiert und können Sie bei allen Schritten unterstützen und beraten, die Sie unternehmen müssen, um ein Start-up oder ein Unternehmen zu gründen und Ihre unternehmerische Reise so schnell wie möglich und unter den besten Bedingungen zu beginnen.

Und da wir wissen, dass es viele Zweifel darüber gibt, wie Sie Ihr Unternehmen gründen können, werden wir Ihnen in diesem Beitrag alle Schritte zur schnellen und sicheren Gründung eines Unternehmens in Spanien erklären. Seien Sie aufmerksam und nehmen Sie es zur Kenntnis.

Verfahren zur Gründung eines neuen Unternehmens in Spanien

EIN NEGATIVZERTIFIKAT DES FIRMENNAMENS ZU BEANTRAGEN

Der erste Schritt ist die Beantragung eines Negativzertifikats mit dem von uns gewünschten Namen für unser Unternehmen. Mit dieser Zertifizierung wird bestätigt, dass es kein anderes Unternehmen gibt, das denselben Namen trägt wie das, das wir für unser Unternehmen im Auge hatten.

Dieser Antrag ist beim Zentralen Handelsregister zu stellen und gilt für drei Monate; er kann um weitere drei Monate verlängert werden.

EIN BANKKONTO AUF DEN NAMEN DES UNTERNEHMENS ERÖFFNEN

Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen des Unternehmens. Im Falle einer Bareinlage muss der Betrag, der dem Stammkapital entspricht, auf dieses Konto eingezahlt werden. Sobald dies geschehen ist, stellt die Bank eine Bescheinigung über den eingezahlten Betrag aus.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf das Stammkapital nicht weniger als 3.000 Euro betragen.

Das Stammkapital kann auch als Sacheinlage eingebracht werden, wobei die Möglichkeit besteht, bewegliches und unbewegliches Vermögen, Anteile an anderen Unternehmen, Ausrüstungen usw. einzubringen.

Statuten des Vereins

Zu diesem Zeitpunkt muss die Satzung des Unternehmens erstellt werden, in der die Regeln für den Betrieb des Unternehmens festgelegt werden und die folgende Angaben enthalten sollte:

  • Name des Unternehmens.
  • Dauer.
  • Adresse.
  • Unternehmenszweck (Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben soll).
  • Grundkapital.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist, was bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens haften.

In Anbetracht der Schwierigkeit und der zahlreichen Faktoren, die bei der Abfassung des Gesellschaftsvertrags zu berücksichtigen sind, beraten Sie die Berater für die Gründung von Gesellschaften in Madrid von Lawyers & Accountants und sorgen für die korrekte Abfassung des Gesellschaftsvertrags.

NOTARIELLE BEURKUNDUNG DER URKUNDE

Sobald wir alle diese Unterlagen haben, müssen wir die öffentliche Gründungsurkunde vor einem Notar beurkunden, in der wir die Gesellschafter der Gesellschaft sowie das Verwaltungsorgan angeben.

Begleichung der Grunderwerbssteuer und Stempelabgabe Der fünfte Schritt ist die Begleichung der Grunderwerbssteuer und Stempelabgabe (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, ITP). Dabei ist zu beachten, dass diese Steuer zwar vorgelegt werden muss, aber seit Dezember 2010 nicht mehr zu zahlen ist. Mit anderen Worten: Sie wurde eingereicht, aber nicht bezahlt.

EINTRAGUNG DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS

Schließlich haben wir zwei Monate Zeit, um die Gründungsurkunde im Unternehmensregister der Provinz einzutragen. Dazu müssen Sie zunächst bei der Steuerbehörde eine vorläufige Steueridentifikationsnummer (NIF) beantragen, die sechs Monate lang gültig sein wird.

Sobald die Gründungsurkunde eingetragen ist, werden wir die endgültige NIF beantragen.

Zu diesem Zeitpunkt haben wir die Formalitäten für die Gründung eines neuen Unternehmens abgeschlossen. All diese Verfahren sind jedoch viel komplizierter, als es den Anschein hat. Deshalb werden unsere Berater für die Gründung von Unternehmen in Madrid Sie während des gesamten Prozesses begleiten und beraten und sich um alle Formalitäten für die Gründung Ihres Unternehmens kümmern, so dass Sie so schnell wie möglich Ihre Tätigkeit aufnehmen können.

Dringende Unternehmensverkäufe, eine schnellere Alternative zu Unternehmensgründungen

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, ist der Verkauf von Eilgesellschaften eine schnellere Alternative zur Gründung von Gesellschaften, die es Ihnen ermöglicht, einfach und schnell rechtlich tätig zu werden und alle mit der Gründung eines Unternehmens verbundenen Formalitäten zu vermeiden.

Der Verkauf von bereits gegründeten Unternehmen ermöglicht es Ihnen, durch die Beschleunigung der Verfahren im Vergleich zu einer Neugründung zu agieren.

Dringende Unternehmen sind inaktive Aktiengesellschaften, die in der Regel gegründet wurden, um in der Zukunft verkauft zu werden. Diese Art von Unternehmen ist schuldenfrei und kann auf viel effizientere und völlig legale Weise vor einem Notar und in einer öffentlichen Urkunde übertragen werden.

Wenn Sie also dringend ein Unternehmen benötigen, ist der dringende Unternehmensverkauf eine hervorragende Alternative zur Neugründung eines Unternehmens, die den gesamten Prozess abkürzt und das Unternehmen noch am selben Tag, an dem der Aktienverkauf durchgeführt wird, betriebsbereit macht.

Sind Sie interessiert? Wenn ja, dann haben wir bei Lawyers & Accountants Unternehmen in Madrid, sowohl Kapitalgesellschaften als auch Aktiengesellschaften, die für eine dringende Übertragung bereit sind.

Egal, ob Sie ein Unternehmen von Grund auf neu gründen wollen oder an den Kauf eines dringenden Unternehmens denken, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Gründungsberatern auf. Sie werden Ihnen gerne zur Seite stehen und Ihnen helfen.

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